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Daniel Güldner, Hoteltester
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Impressum:
 

Unternehmensberatung Andreas Rietz
Andreas Rietz - Eifelstr. 51 - 53474 Bad Neuenahr-Ahrweiler
St.-Nr.: 218/5202/3037
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 269 976 832
Mobil: +49 172-4262292 Büro: +49 2641/ 396 84 85
E-Mail:
info@andreas-rietz.de
Inhaltlich verantwortlich: Andreas Rietz

 
Bankverbindung
Volksbank RheinAhrEifel
IBAN: DE13 5776 1591 0483 3691 01
BIC : GENODED 1 BNA

 

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AGB's - können auch als Datei eingesehen werden - siehe ein paar Zentimeter darüber. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung Andreas RietzGrundsätzlichesDies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Unternehmensberatung Andreas Rietz (im Folgenden Beratungsunternehmen oder UB genannt).1. Geltung der AGBFür alle Aufträge an das Beratungsunternehmen gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern keine widersprechenden einzelvertraglichen Regelungen getroffen wurden. AGBs des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.2. PräsentationenJegliche, auch teilweise, Verwendung der von dem Beratungsunternehmen mit dem Ziel des Auftragsabschlusses vorgestellten oder überreichten Arbeiten und Leistungen (Präsentationen etc.), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung des Beratungsunternehmens. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der den Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Tätigkeiten des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung der Arbeiten und Leistungen des Beratungsunternehmens.3. Kostenvoranschläge und Auftragserteilung1 3.1 Grundsätzlich sind dem Auftraggeber vor Beginn jeder Kosten verursachenden Arbeit Kostenvoranschläge zu unterbreiten, die durch den Auftraggeber freigegeben werden. Mündliche Vereinbarungen und Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.3.2 Die UB ist berechtigt, die übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen – insbesondere durch weitere freiberufliche Mitarbeiter (Coach für zum Beispiel Küche, Tourismus etc. oder Marktforschungsinstitute usw.)4. Abwicklung von Aufträgen4.1 Die von der UB übermittelten Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht bis zu 48 Stunden nach Erhalt widerspricht.4.2 Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Original-illustrationen usw.), die die UB erstellt oder erstellen lässt, um die nach Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der UB. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die UB nicht verpflichtet.5. Zahlungsbedingungen5.1 Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer hinzukommt. 5.2 Die von der UB an den Auftraggeber ausgestellten Rechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 5 Tage nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Bei nicht Bezahlung innerhalb der angegebenen Rechnungsfrist hält sich die UB vor, Bearbeitungsgebühr (Mahnspesen) im Wert von z.Zt. Euro 20.- zu berechnen. Ebenfalls berechnet die UB Verzugsspesen – 2% über den banküblichen Tagessatz.Da die UB keine Debitorenbuchhaltung betreibt, werden offene Forderungen nach der 1. Mahnung an die Media Finanz, Osnabrück, weitergeleitet.5.3 Bei größeren Aufträgen (Projekten) oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, ist die UB berechtigt, Monatsabrechnungen bzw. Vorschussrechnungen zu erstellen.5.4 Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält die UB sich das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor.Rechte an Leistungen der UB, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffenden Rechnungen auf den Auftraggeber über.6. NutzungsrechteSoweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, räumt die UB dem Auftraggeber an Arbeitsergebnissen, die im Rahmen der Beratung erstellt werden, ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich nicht begrenztes Nutzungsrecht zum internen Gebrauch ein.7. Mitwirkung des AuftraggebersUnterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber schuldhaft eine ihm obliegende Mitwirkung, so kann UB für die infolgedessen nicht geleistete Beratung die vereinbarte Vergütung – nach Abzug ggf. ersparter Aufwendungen und etwaiger im Verzögerungszeitraum durch Ersatzaufträge erwirtschafteter Vergütungen – verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Entschließt sich die UB, die Beratungsleistungen dennoch zu erbringen, so erfolgt dies nur nach angemessener Anpassung des Zeitplans. Entsprechendes gilt für den Fall, dass der Auftraggeber mit der Annahme der Beratungsleistungen in Verzug kommt. Unberührt bleiben die Ansprüche von der UB auf Ersatz etwaiger Mehraufwendungen.8. Honorare8.1 Die Honorare für die von der UB erbrachten Beratungen berechnen sich nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten zuzüglich Reise- und ggf. Übernachtungsspesen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird. Die Honorare ergeben sich aus den bei Eingang des Auftrages geltenden Tagessätzen bzw. aus einem während der Bindefrist angenommenen Angebot von der UB. Verschiebt sich jedoch der Termin, zu welchem Beratungsleistungen erbracht werden sollen, durch von UB nicht zu vertretende Umstände auf einen Zeitpunkt später als 4 Monate nach Eingang des ursprünglichen Auftrages, so werden bei einer inzwischen eingetretenen Änderung der Tagessätze die dann geltenden Tagessätze der zu entrichtenden Vergütung zugrunde gelegt. Nachweisliche Krankheiten sind auch so zu handhaben.8.2 Die Zurückbehaltung des Honorars und die Aufrechnung sind nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers von der UB anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Bei Zahlungsverzug behält sich die UB vor, die Beratungsleistung auszusetzen. Der Honoraranspruch bleibt hiervon unberührt.9. Gewährleistung und Haftung9.1 Die UB haftet gegenüber dem Auftraggeber nicht für Verluste oder das Nicht-Erreichen bestimmter Gewinnziele.9.2 Für die Vernichtung von Daten haftet UB nur bei grober Fahrlässigkeit und auch nur dann, wenn der Auftraggeber sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.9.3 Im Übrigen haftet die UB gegenüber dem Auftraggeber für Schäden nur dann und soweit, als diese von ihm bzw. den von ihm eingesetzten Erfüllungsgehilfen durch mangelhafte Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen grobfahrlässig oder durch fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht verursacht worden sind.10. Vertraulichkeit, Geheimhaltung10.1 Die UB wird alle zu seiner Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge des Auftraggebers, wie überhaupt dessen Interna, streng vertraulich behandeln.10.2 Jede Partei ist verpflichtet, alle ausdrücklich als vertraulich gekennzeichneten Informationen und Unterlagen der anderen Partei, die ihr im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung zugänglich werden, nicht an Dritte weiterzugeben oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich zu machen. Jede Partei hat die hierzu erforderlichen Vorkehrungen in ihrer Betriebssphäre zu treffen, welche die Einhaltung der vorstehenden Verpflichtung sicherstellen. Diese Verpflichtungen gelten insoweit und solange, bis die genannten Informationen bzw. Unterlagen ohne Zutun der zur Geheimhaltung verpflichteten Partei nachgewiesenermaßen allgemein bekannt sind.11. DatensicherungDer Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass für die durch das Beratungsunternehmen und dessen Mitarbeiter benutzten Accounts und Systemzugänge beim Auftraggeber nur Leserechte bestehen und damit die Möglichkeit auch eines versehentlichen Löschens von Daten des Auftraggebers sicher und dauerhaft ausgeschlossen ist.12. Gerichtsstand, anwendbares Recht12.1 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Beratungsunternehmens. Erfüllungsort ist Bad Neuenahr-Ahrweiler. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.13. Salvatorische KlauselSollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

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